Die Abtreibungsgegner dürfen nicht marschieren

Viele Polizisten waren am Zürcher «Marsch fürs Läbe» im Jahre 2013 mit am Start.
Eine Gegendemonstration sorgte für Ausschreitungen. Bild: Walter Bieri/Keystone

Auch im dritten Anlauf wird den Organisatoren des «Marsch fürs Läbe» in Bern ein Umzug nicht bewilligt.

Der «Marsch fürs Läbe», eine wiederkehrende Protestveranstaltung gegen Abtreibungen, wird in Bern aller Voraussicht nach als «Platzkundgebung fürs Läbe» stattfinden. Die Berner Gewerbepolizei hat auch das dritte Gesuch der Organisatoren abschlägig beurteilt, wie Leiter Norbert Esseiva auf Anfrage sagt. Bereits im ersten Anlauf war das Gesuch für eine Marschroute durch die Stadt abgelehnt worden, weil die Behörden Störaktionen durch linksautonome Kreise befürchteten. Auch das zweite Gesuch hatte keinen Erfolg: Der Berner Gemeinderat legte den Organisatoren nahe, anstelle eines Marsches eine Platzkundgebung abzuhalten.

Das dritte Gesuch umfasste eine reduzierte Marschroute vom Helvetiaplatz Richtung Bundesplatz. Dem werde nun keine Bewilligung erteilt, so Esseiva. Zu den Gründen gibt er aufgrund des laufenden Verfahrens keine Auskunft. Daniel Regli, OK-Präsident des «Marschs fürs Läbe», hat den Bescheid aus Bern noch nicht erhalten, sagt aber: «Das weitere Vorgehen müssen wir im OK besprechen. Es sieht aber danach aus, als würde es auf eine Platzkundgebung herauslaufen.»

Stadt Zürich bewilligte den Marsch

Regli ist enttäuscht, dass in Bern ein solcher Marsch nicht möglich sein soll, etwa im Unterschied zu Zürich, wo er in den Vorjahren jeweils stattfand. Denn ein Marsch lasse sich nicht mit einer Platzkundgebung vergleichen: «An einer Platzkundgebung ist man nur Teilnehmer, an einem Marsch werden die Teilnehmer dagegen zu Aktivisten.» Während einer Frist von 30 Tagen kann das OK Beschwerde einlegen.

Ohne Zwischenfälle verliefen jedoch auch die Märsche in Zürich nicht: Bei einer Gegendemonstration in Zürich wurden rund hundert Personen auf die Polizeiwache gebracht. Der «Marsch fürs Läbe» wehrt sich gegen das Recht auf Abtreibungen. Mit dem Marsch soll die «Selektion und Vernichtung von unerwünschten Menschen» bekämpft werden. In der Schweiz ist die Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche im Rahmen der Fristenregelung gewährleistet. (hjo)

Viele Polizisten waren am Zürcher «Marsch fürs Läbe» im Jahre 2013 mit am Start. Eine Gegendemonstration sorgte für Ausschreitungen. Bild: Walter Bieri/Keystone

Quelle: Der Bund, 14.03.2016

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