Individualbesteuerung: Schlag ins Gesicht der kinderreichen Familien!
Stellungnahme zum Entscheid des Bundesrates über die Einführung einer Individualbesteuerung
Ende 2021 gab es in der Schweiz 519'000 Haushalte mit drei und mehr Kindern. Insgesamt lebten gegen 2,7 Mio. Menschen in diesen Grossfamilien. 95% der Eltern sind verheiratet. Kinderreichen Müttern ist es oft physisch und psychisch nicht möglich, ausser Haus zu arbeiten. Sie zerbrechen an der Doppelbelastung von Erwerbsarbeit und Familienmanagement.
Viele Grossfamilien müssen mit einem Haupteinkommen und eventuell einem kleinen Zweiteinkommen durchkommen. Für sie wird es jetzt eng: Der Bundesrat will nämlich zur volkswirtschaftlichen Produktivitätssteigerung mehr Frauen in die Erwerbsarbeit schicken. Bundesrätin Karin Keller-Sutter möchte das mit einer Umstellung auf die Individualbesteuerung erreichen.
Ein Kompensationsmechanismus für Einverdienerfamilien (und Zweiverdienerfamilien mit sehr kleinem Zweiteinkommen) ist beim Übergang zur Individualbesteuerung nicht mehr vorgesehen. Künftig müssten Vater und Mutter zwei separate Steuererklärungen ausfüllen. Die Kinderabzüge würden neu hälftig aufgeteilt. Entsprechend kann der Abzug beim Elternteil, der kein Einkommen erzielt, auch keine Entlastung bewirken. Den kinderreichen Familien geht der Abzug also verloren. Allein bei der Bundessteuer müssten Einverdienerfamilien mit einer Steuererhöhung von bis 2’000 Franken rechnen. Hinzu kommen Kantons- und Gemeindesteuern, die ebenfalls zur Individualbesteuerung übergehen.
Der Bundesrat verabschiedet sich damit vom traditionellen Familienmodell. Zudem setzt er sich bei der Familienbesteuerung einfach über die Vorgaben des Bundesgerichts hinweg. Wir wehren uns entschieden gegen diese Diskriminierung der kinderreichen Familien!
Zürich, 31. August 2023