WICHTIG: Kesb Volksinitiative gestartet
Ein Komitee um den Schwyzer Nationalrat Pirmin Schwander hat Mitte Mai endlich die Volksinitiative zum Schutz vor den Kesb lanciert.
Mit dem neuen Verfassungsartikel soll Familien gegen unverhältnismässige Eingriffe der Behörden schützen. Anstelle der Kesb soll künftig automatisch die Familie zuständig sein, wenn eine Person urteilsunfähig wird oder das Kindswohl gefährdet ist. Will oder kann niemand der Angehörigen die Verantwortung übernehmen, soll dies weiter die Kesb tun. Heute gilt genau das Umgekehrte: Ausser die Betroffenen hätten einen Vorsorgeauftrag gemacht und Familienangehörige beauftragt, schreitet standardmässig die Kesb ein. Doch selbst ein Vorsorgeauftrag ist für die Kesb nicht verbindlich. Gemäss Art. 363 Abs.2 ZGB kann diese nämlich prüfen, ob die "beauftragte Person für ihre Aufgabe geeignet" sei. Damit beurteilt ausgerechnet jene Behörde die "Eignung" der beauftragten Person, deren Einmischung der Verfasser eines Vorsorgeauftrags meistens verhindern will. Aber dabei handelt es sich nur um einen der vielen Widersprüche des neuen Rechts, die eine Volksinitiative dringend nötig machen.
Unterschriftenbogen: www.kesb-initiative.ch
Komitee: KESB-Initiative, Postfach 322, 8853 Lachen SZ